Vereinigtes Königreich / USA
02.03.2020
Anhörung von Julian Assange: keine US-Beweise
Reporter ohne Grenzen ist in höchstem Maße beunruhigt, dass die USA in London in der ersten Woche der Anhörung über die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA erneut keine Beweise für die ihm vorgeworfenen Straftaten vorgelegt haben. Die Organisation hat die Anhörung die ganze Woche im Woolwich Crown Court beobachtet und war zeitweise mit drei Vertreterinnen und Vertretern in London anwesend. An der Prozessbeobachtungsmission nahmen RSF-Generalsekretär Christophe Deloire aus Paris, der Reporter-ohne-Grenzen-Deutschland-Geschäftsführer Christian Mihr und die Leiterin des Reporter-ohne-Grenzen-Großbritannien-Büros Rebecca Vincent teil. Zudem demonstrierten Vertreterinnen und Vertreter von Reporter ohne Grenzen am Tag vor dem Anhörungsbeginn vor dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, in dem Julian Assange unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen inhaftiert ist.
Die Anhörung fand vom 24. bis 27. Februar statt; den Vorsitz hatte die Richterin Vanessa Baraitser. Der Anwalt James Lewis vertrat als Prozessbevollmächtigter die USA, Assange wurde von den Anwälten Edward Fitzgerald und Mark Summers vertreten. Repräsentanten der US-Regierung waren ebenfalls anwesend, ergriffen aber nicht das Wort. Assange selbst saß getrennt von seinen Anwälten in einem Glaskasten. Der Versuch, sich persönlich Gehör zu verschaffen, wurde von der Richterin mit dem Argument unterbrochen, er sei „bestens“ durch seine Anwälte vertreten. Diese müssten für ihn sprechen.
Die Vorwürfe der USA gegen Assange stützen sich auf 17 Anklagepunkte aus dem sogenannten Espionage Act (Gesetz gegen Spionage von 1917). Ein weiterer betrifft das Gesetz gegen Computerbetrug und –missbrauch. Hintergrund sind die Wikileaks-Publikationen aus den Jahren 2010 und 2011, in denen die Plattform hunderttausende militärische und diplomatische Papiere der USA veröffentlichte, die sie von Chelsea Manning erhalten hatte. Die Strafe für all diese Vorwürfe könnte sich auf bis zu 175 Jahre Haft summieren. Die geleakten Papiere hatten eine umfangreiche Medienberichterstattung über Themen von großem öffentlichem Interesse ermöglicht, darunter Berichte über das Fehlverhalten der USA in Guantanamo, im Irak und in Afghanistan.
Keine Belege für die Gefährdung von Menschenleben
Im Zuge der Anhörung wurde mehrfach deutlich, dass die USA keine Beweise dafür haben, dass Julian Assange Quellen „ernsthaft und unmittelbar“ gefährdet hat, aber ihre Anklage dennoch auf der Grundlage der von ihm vermeintlich wissentlich verursachten Risiken weiterführen. An einem Punkt der Anhörung behaupteten die US-Vertreter, dass die Veröffentlichung der brisanten Papiere zum Verschwinden einiger Quellen geführt habe, präsentierten allerdings auch dafür keine Belege. Die Anwälte argumentierten, Assange habe die Verteidigung und die Geheimdienste der USA sowie deren Interessen im Ausland gefährdet.
Assanges Anwälte bezeichneten die US-Vorwürfe demgegenüber als Verfahrensmissbrauch, da diese ausschließlich auf politischen Motiven basierten. Fakten würden grundlegend falsch dargestellt. Sie erläuterten, dass Wikileaks monatelang mit mehreren großen Medien zusammengearbeitet habe, um die Dokumente zunächst redaktionell zu bearbeiten und nur redaktionell bearbeitet zu veröffentlichen: Das bestätigend brachten Assanges Anwälte schriftliche Zeugenaussagen unter anderem vom damaligen „Der Spiegel“-Redakteur John Goetz, dem „Freitag“-Herausgeber Jakob Augstein und dem deutschen Informatik-Professor Christian Grothoff in das Verfahren ein. Erst einer der Medienpartner habe im Zuge der Aufarbeitung ein Buch veröffentlicht, das das Passwort zu dem unredigierten Datensatz enthielt, erklärten Assanges Anwälte. Nur das habe letztendlich dazu geführt, dass Dritte Zugang erhielten und die unbearbeiteten Dokumente im Ganzen veröffentlichen konnten. Assanges Prozessbevollmächtigte erläuterten, wie er versucht habe, jedes Risiko für die Quellen zu minimieren, indem er das Weiße Haus und das Außenministerium darüber informierte, dass eine Veröffentlichung außerhalb der Kontrolle von Wikileaks möglicherweise bevorstehe und dass er sie angefleht habe, Maßnahmen zum Schutz der genannten Personen zu ergreifen.
RSF-Petition gegen Auslieferung Assanges an die USA
„Die Argumentationslinie der USA überrascht nicht. Es gibt keinerlei Beweise für die Vorwürfe gegen Julian Assange. Der Verlauf dieser Anhörung zeigt, dass Assange nur deshalb verfolgt wird, weil er Informationen von großem öffentlichem Interesse für weitergehende Medienrecherchen verfügbar gemacht hat“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. „Wir fordern Großbritannien dazu auf, Julian Assange nicht an die USA auszuliefern, die Vorwürfe gegen ihn fallenzulassen und ihn auf der Stelle freizulassen.“ RSF hat weltweit eine Petition für Julian Assange gestartet, die insgesamt schon über 56.000 Menschen unterzeichnet haben.
Die Anwälte Assanges wiesen darauf hin, dass der bestehende Auslieferungsvertrag zwischen den USA und Großbritannien die Auslieferung aufgrund politischer Delikte ausdrücklich verbiete. Vor diesem Hintergrund argumentierten sie, dass der australische Staatsbürger Assange auch durch innerstaatliches britisches Recht geschützt sei. Der Rechtsschutz vor politischer Verfolgung sei ein Eckpfeiler der britischen Gesetzgebung und sei in der Magna Carta verankert. Überdies, so Assanges Prozessbevollmächtigte, sei der Assange zustehende Schutz vor politischer Verfolgung auch durch internationale Verträge geregelt wie das Europäische Auslieferungsübereinkommen, sowie die Interpol-Konvention über Auslieferung sowie einen entsprechenden Vertrag der Vereinten Nationen.
Demgegenüber argumentierten die USA, dass das Auslieferungsgesetz von 2003 keine Auslieferung aufgrund politischer Vergehen ausschließe. Zudem könnten Assanges Handlungen nach englischem Recht nicht als politisch interpretiert werden. Da der Auslieferungsvertrag zudem nicht vom Parlament ratifiziert worden sei, könnten daraus keine Rechte abgeleitet werden. Allerdings räumte der US-Prozessbevollmächtigte Lewis an anderer Stelle ein, dass es andere Staaten durchaus überraschen könnte, wenn sie wüssten, dass Verträge bei ihrer Unterzeichnung durch die britische Regierung nur sehr wenig bedeuteten; die parlamentarische Souveränität bedeute, dass Rechte nur im innerstaatlichen Kontext durchsetzbar seien, wenn sie vom Parlament ratifiziert würden.
Große Sorgen um Assanges Gesundheit
Reporter ohne Grenzen ist weiterhin sehr besorgt um die Gesundheit von Julian Assange. Während der gesamten Anhörung wirkte er blass und müde. Mehrmals beklagte er sich, dass er der Anhörung nicht gut folgen und aus dem Glaskasten heraus nicht mit seinen Anwälten kommunizieren konnte. Am zweiten Tag der Anhörung sagte einer seiner Anwälte, Assange sei am Vortag im Gefängnis misshandelt worden. Er wurde demnach zweimal einer Leibesvisitation unterzogen, elf Mal mit Handschellen gefesselt, fünf Mal in andere Zellen verlegt - ihm zustehende Prozessunterlagen seien beim Betreten und Verlassen des Gefängnisses beschlagnahmt worden. Die Richterin erklärte, dass eine solche Beschwerde nicht in ihre Zuständigkeit falle. Am vierten Tag lehnte sie seinen Antrag ab, bei der Fortsetzung der Anhörung im Mai mit seinen Anwälten im Gerichtssaal sitzen zu dürfen, obwohl sogar die US-Prozessbevollmächtigten keine Einwände dagegen hatten.
„Wir machen uns große Sorgen um Julian Assange. Es ging ihm ganz offensichtlich nicht gut, und er hatte Schwierigkeiten, seiner eigenen Anhörung zu folgen“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, nach Abschluss der viertägigen Anhörung. „Die Berichte über seine Misshandlung sind alarmierend und wir fordern, dass dies umgehend aufhört. Außerdem muss es Assange erlaubt sein, neben seinen Anwälten zu sitzen, so wie dies internationaler Standard ist. Er gehört nicht in einen Glaskasten wie ein Gewalttäter. Julian Assange ist für niemand eine Bedrohung. Seine Rechte müssen respektiert werden.”
Beweisaufnahme voraussichtlich im Mai
In den kommenden Wochen wird es nun zwei weitere kurze Anhörungen geben, bei denen es jeweils um verfahrensrechtliche Fragen geht: eine verpflichtende Anhörung am 25. März vor dem Westminster Magistrates' Court, an der Assange per Video teilnehmen wird, und eine Anhörung vor dem Woolwich Crown Court am 7. April, bei der unter anderem die Frage der Anonymität von zwei Zeugen erörtert wird. Assange wird an letzterer persönlich teilnehmen müssen. Es wird erwartet, dass die Beweise ab dem 18. Mai drei Wochen lang im Woolwich Crown Court angehört werden. Auch die deutschen Journalisten John Goetz (damals Spiegel) und Freitag-Herausgeber Jakob Augstein sowie der US-Botschafter in Deutschland Richard Grenell könnten dann vermutlich mündlich aussagen. Reporter ohne Grenzen wird die Anhörungen weiter vor Ort beobachten.
Auf der Rangliste der Pressefreiheit stehen die USA auf Platz 48 und Großbritannien auf Platz 33 von 180 Ländern.
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