Länderportal

Usbekistan

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 148 von 180
Usbekistan 10.02.2010

Usbekische Fotografin wieder frei

© ferghana

Reporter ohne Grenzen (ROG) ist erleichtert über die Freilassung der usbekischen Fotografin Umida Achmedowa am 10. Februar in Taschkent. Ein Gericht in der Hauptstadt hatte die Fotografin nach einem zweitägigen Prozess wegen „Verleumdung“ und “Beleidigung des Volkes” verurteilt. Achmedowa wurde allerdings auf Grundlage einer im August erklärten Amnestie umgehend auf freien Fuß gesetzt.


„Wir sind sehr erleichtert. Achmedowa auf Grundlage ihrer künstlerischen Arbeit zu inhaftieren, wäre der Gipfel der Absurdität gewesen“, sagte die Organisation zur Verteidigung der Pressefreiheit nach Verkündung des Richterspruchs am 10. Februar.


ROG hält die formale Verurteilung der Fotografin jedoch weiterhin für inakzeptabel. „Mit dem Urteil hat das usbekische Justizsystem einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen“, so die Organisation. Die Entscheidung des Gerichts verdeutliche die Zwiespältigkeit eines Regimes, das einerseits versucht, aus seiner internationalen Isoliertheit auszubrechen und andererseits sein eigenes Volk unterdrückt.

_________________________________________________________

 

Pressemitteilung vom 05.02.2010

 

Usbekischer Fotografin droht Strafe wegen „Beleidigung des Volkes“

 

Reporter ohne Grenzen (ROG) verurteilt den bevorstehenden Prozess gegen die usbekische Fotografin und Dokumentarfilmerin Umida Achmedowa. Die Fotografin wird nach den Artikeln 139 und 140 des Strafgesetzbuchs der "Verleumdung" und "Beleidigung des usbekischen Volkes" beschuldigt. Dafür könnte ihr eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren drohen.

 

Achmedowa wurde am 23. Januar offiziell darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Behörden ihre Untersuchungen abgeschlossen haben und ein Prozess gegen Sie unmittelbar bevorstehe.

"Die Vorwürfe gegen die Fotografin sind absurd. Mit dem Fall Achmedowa demonstrieren die Behörden eindeutig, dass eine Debatte über die usbekische Gesellschaft und deren Probleme nicht erwünscht ist", kritisiert ROG. Die Regierung stelle Achmedowa als Agentin im Dienste des Auslands dar, die eine Destabilisierung des Landes fördert.

"Möglicherweise versucht das Regime Achmedowa als Sündenbock zu missbrauchen, um Anhänger des konservativen und religiösen Lagers innerhalb der Bevölkerung zu besänftigen. Seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1991 bedient sich die politische Führung des Landes einer nationalistischen Rhetorik. Diese soll die, auf Mythen und Traditionen gestützte, usbekische Identität glorifizieren und die autokratische Regierungsform des Präsidenten Karimow legitimieren", so ROG weiter.

"Zum ersten Mal, steht in Usbekistan eine Fotografin und Dokumentarfilmerin wegen ihrer Filme und Bilder vor Gericht, die zudem nur ethnographische, soziale und nicht politische Themen betreffen", äußerte sich der freie Journalist Alexej Volosevich in einem kürzlich erschienenen Artikel.

In ihren Werken beschäftigt sich die Fotografin insbesondere mit den Lebensbedingungen der Frauen und der Armut in Usbekistan. Die Behörden beziehen sich in der Anklage auf Achmedowas Dokumentarfilm "Die Last der Jungfräulichkeit" und die Fotoserie "Frau und Mann: vom Morgengrauen bis in die Nacht". Achmedowas im Jahr 2007 veröffentlichte Bilderserie enthält Porträts von Menschen in ihrem Alltag. Die Veröffentlichung wurde durch die Unterstützung des Programms zur "Gleichberechtigung der Geschlechter" der Schweizer Botschaft ermöglicht.

Achmedowa wird beschuldigt, mit Absicht ein verfälschtes, negatives Bild der usbekischen Realität präsentiert zu haben und den Staat als "unterentwickeltes Land der Barbaren" abgebildet zu haben.

In seiner kürzlich gehaltenen Rede im usbekischen Parlament, sprach sich Präsident Islom Karimow dafür aus, die Demokratisierung seines Landes auch mit Hilfe der angeblich "zahnlosen" Presse voranzutreiben. "Es wird Zeit, dass die usbekische Regierung ihren Worten Taten folgen lässt", fordert ROG.



nach oben